Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen.

Vorher war von der Gedankenfreiheit im Islam die Rede, und es wurde erwähnt, dass der Islam für die Freiheit der Gedanken und des Denkens keine Einschränkung vorsieht, obwohl er davon ausgeht, dass bei der Darstellung und Verbreitung der Gedanken bestimmte Regeln und Grenzen berücksichtigt werden sollten, wobei diese Regeln und Grenzen allesamt rationaler Natur sind, d. h. die reine Vernunft des Menschen bestätigt unabhängig von dem Einfluss von Außen und der Umgebung, dass die Berücksichtigung dieser Grenzen und Regeln notwendig ist.

In den vergangenen Ansprachen haben wir diese Regeln in fünf Kategorien unterteilt:

  1. Die Regeln der Erkenntnistheorie.
  2. Die Regeln der Methodologie.
  3. Die Regeln der Psychologie.
  4. Die Regeln der Ethik.
  5. Die Regeln des Rechts.

Über die ersten vier Kategorien, d. h. Erkenntnistheorie, Methodologie, Psychologie und Ethik, haben wir bereits gesprochen, und in der heutigen Ansprache wenden wir uns der letzten Kategorie, d. h den rechtlichen Regeln, zu. Mit Recht sind hier die Gesetze und der Rahmen gemeint, die das Verhältnis der Freiheit des Individuums zur Freiheit der Anderen in Beziehung setzt. Die Freiheit des Individuums wird so definiert, dass sie eine Verletzung der Rechte und  Freiheit der Anderen nicht zulassen kann. Wenn wir von den rechtlichen Regeln der Gedankenfreiheit reden, sind damit die Regeln gemeint, deren Berücksichtigung eine Beeinträchtigung der Rechte der Anderen mit dem Argument der Gedanken- und Meinungsfreiheit verhindern. In Wirklichkeit bewirkt die Berücksichtigung der rechtlichen Regeln, dass nicht nur einer Minderheit das Recht auf Freiheit zugestanden wird, sondern dass alle Menschen in der Gesellschaft dieses Recht bekommen können.

Die rechtlichen Regeln

Die Meinungsfreiheit ist das grundlegendste natürliche Recht des Menschen. Aber dieses Recht wird wie andere Rechte durch die Grenze der Rechte der anderen Menschen begrenzt. Man kann die Meinungsfreiheit nicht so praktizieren, dass dadurch Rechte Anderer beeinträchtigt werden. Deshalb besteht die wichtigste rechtliche Regel der Meinungsfreiheit in der rechtlichen Berücksichtigung, dem Nutzen der Menschen und Wahrung der Rechte der Anderen. Anderen Menschen zu schaden kann sich auf unterschiedliche Weise manifestieren, beispielsweise wenn jemand nach einer langen Freundschaft und freundlichen Beziehung diese Freundschaft ausnutzt, sich mit den Feinden dieser Person zusammentut und ihr absichtlich schadet, dann kann man ein solches Verhalten nicht mit dem Recht auf Freiheit erklären.

Die Thematik Abfall vom Glauben im Islam muss aus dieser Perspektive heraus gesehen werden. Der Islam zwingt niemanden, den Islam zu akzeptieren, und jede Art von Ungewissheit und Infragestellen der religiösen Vorschriften ist zulässig, sofern sie von der wissenschaftlichen Absicht getragen ist, die Bedingungen zu erforschen und zu untersuchen. Vielmehr  empfiehlt der Islam eine solche wissenschaftliche Diskussion und sieht das als notwendig für die Entwicklung und Fruchtbarkeit der Gedanken an. Weil der Islam die Notwendigkeit der Stärkung der religiösen Gedanken durch solche wissenschaftlichen Diskussionen sieht, wurden die wichtigsten Fragestellungen und religiösen Fragen von großen islamischen Gelehrten aufgeworfen, denn sie waren um einen Glauben auf der Grundlage tiefgründiger Rationalität und Stabilität der religiösen Gedanken bemüht und wollten diese Stabilität und Stärke auch den anderen Menschen deutlich machen.

Wenn Abfall vom Glauben durch wissenschaftliche Fragestellungen zu den religiösen Themen und dem religiösen Glauben verursacht wird und zur Verurteilung zu speziellen rechtlichen Bestrafungen führt, dann hätten viele Philosophen und islamische Denker gemäß diesem Urteil verurteilt werden müssen. Abfall vom Glauben ist ein spezielles Rechtsurteil, das im Unterschied zur Vorstellung vieler Menschen, die mit den Vorstellungen und Rechtsvorschriften im Islam nicht vertraut sind, einzig und allein in wenigen sehr besonderen und selten vorkommenden Fällen gültig wird. Das Urteil wird jemanden nur dann treffen, wenn er absichtlich die heiligen religiösen Glaubensinhalte der Menschen schädigt und dagegen propagiert; ohne die geringste Absicht, die Wahrheit herauszukristallisieren und zu erforschen stellt er sich gegen sie und glaubt nicht an die grundlegenden Glaubensinhalte und die sichersten religiösen Vorschriften. Im islamischen Recht ist das Urteil Abfall vom Glauben nur bei den Menschen zulässig, die, obwohl sie sicheres Wissen über die Wahrheit des Islam haben und obwohl sie der Argumentation des Islam zustimmen, aus Nützlichkeitsdenken heraus ihr Muslim sein ausnutzen und von der Absicht getragen, die Heiligkeiten zu beschimpfen und zu zerstören, sich gegen die Heiligkeit engagieren und diese ablehnen. Das Thema Abfall vom Glauben wird in den islamischen Vorschriften unter dem Oberbegriff jahd behandelt. jahd bedeutet absichtliche Ablehnung, Widerstand und absichtliche Feindseligkeit, und jahed ist jemand, der Wissen hat und von der Richtigkeit und Wahrheit einer Sache weiß, diese aber dennoch ablehnt. Deshalb ist das Urteil Abfall vom Glauben niemals im Hinblick auf wissenschaftliche und forschende Untersuchungen, die nach der Wahrheit streben, anwendbar. Diejenigen, deren islamische Wahrnehmung nicht auf einer profunden wissenschaftlichen und rationalen Kenntnis basiert, und die aufgrund ihrer schwachen wissenschaftlichen Ansicht  und Unkenntnis von den Grundprinzipien und einer mangelnden rationalen religiösen Kenntnis den Islam in Frage stellen, werden von diesem Urteil nicht betroffen. Selbst jene, die böse Absichten gegenüber der Religion hegen und sich von der Religion lossagen ohne sich aber gegen die Religion zu engagieren, werden von diesem Urteil nicht betroffen.

In Wirklichkeit ist das Urteil Abfall vom Glauben nur zulässig, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden: Erstens eine feindselige und verbrecherische Absicht und zweitens ein verbrecherisches Engagement und aktives Wirken. Wenn eine dieser beiden Bedingungen nicht gegeben ist, verbietet dies das Urteil Abfall vom Glauben. Diese Betrachtungen und Fallbeispiele machen deutlich, dass der Abfall vom Glauben nur sehr selten und in quantitativ geringer Zahl vorkommt.

Dieses Rechtsurteil im Rahmen des islamischen Rechtssystems basiert auf einer rationalen Logik. Das Urteil Abfall vom Glauben ist nicht so sehr eine rechtliche Strafe als vielmehr ein symbolisches Urteil im Interesse der Gesundheit der Gedanken und des Denkens im Bereich der Religion und religiöser Heiligkeit. Es hält die religiösen Gedanken von jeder Art Verschmutzung, von jedem unwissenschaftlichen Element und von jeder Ausnutzung fern. Dies wiederum verstärkt die Motivation zur Forschung und zur geistigen Anstrengung im Rahmen der religiösen Aufgaben, und dies ermutigt alle, durch Forschung und Beweisführung die religiösen Gedanken zu akzeptieren oder sie zu kritisieren und abzulehnen.

Deshalb schützt das Urteil Abfall vom Glauben im Gegenteil zur Vorstellung mancher Extremisten und im Unterschied zur Vorstellung derjenigen, die nicht mit den wahren islamischen Gedanken vertraut sind, in Wirklichkeit den Rahmen der Gedankenfreiheit und des Denkens und verteidigt damit die Würde des Menschen, denn die Heiligkeiten und religiösen Glaubensinhalte sind die tiefgründigsten und höchsten Phänomene, die von Milliarden von Menschen geliebt werden. Sie sind daran interessiert, sie sind religiös, sie glauben daran, und mit den reinsten Gefühlen sind sie fest damit verbunden und können nicht davon getrennt werden. Niemand kann mit dem Argument der Meinungsfreiheit diese Gefühle ignorieren, und ohne jede rationale Bedingung und wissenschaftliche Argumentation diese Gefühle verletzen. Zweifellos sind die Achtung und der Respekt vor diesen Gefühlen die wichtigsten Zeichen für die Achtung der Menschenrechte. Die inneren Gefühle des Menschen stellen eines der wichtigsten Elemente seiner Persönlichkeit dar, und zuweilen übersteigen diese Gefühle sogar das eigene Leben. Z. B. eine Mutter, die sich für ihr Kind opfert, opfert sich eigentlich für ihre inneren Muttergefühle, d. h. sie opfert sich für diese Gefühle für das Kind. Wenn nun jemand diese tiefen Gefühle auf übelste Art und Weise beschädigt, beschimpft und beeinträchtigt, dann hat er die Grenze und den Rahmen der Meinungsfreiheit überschritten und die Rechte der Anderen verletzt. Andererseits muss man den Denkern und Forschern das Recht zugestehen, dass sie die Freiheit und Möglichkeit haben, die Gedanken – auch religiöse Gedanken – zu kritisieren und wissenschaftlich zu bearbeiten. Wenn die Akzeptanz der Religion auf Argumentation und Rationalität basiert, wie können einige Extremisten und Dogmatiker sich erlauben, dass sie im Namen der Religion ein Hindernis für die Meinungsfreiheit und Gedankenfreiheit werden?

Die religiösen Autoritäten und der Prophet des Islam (s.a.s.) waren die größten Vorbereiter der Meinungs- und Gedankenfreiheit. Große Persönlichkeiten wie Imam Baqir (a.s.), Imam Sadiq (a.s.) und Imam Rida (a.s.) waren selbst Begründer von Kreisen, die die religiösen Ideen, Ansichten und Gedanken kritisch und wissenschaftlich behandelt haben.  Die wichtigsten und tiefsten wissenschaftlichen Kritiken fanden in der Gegenwart dieser ImÁme statt. Wenn wir das Leben dieser religiösen Autoritäten und unfehlbaren Imame berücksichtigen erkennen wir deutlich, dass es aus ihrer Sicht kein Verbot und keine Grenzen für eine wissenschaftliche Kritik religiöser Gedanken gab. Wir sehen, dass die Tat der Extremisten, die heutzutage im Namen der Religion die Gedankenfreiheit bekämpfen und Dogmatismus und Oberflächlichkeit verbreiten, mit dem Leben und der Lehre der Imame und religiösen Autoritäten überhaupt nicht übereinstimmen. Nach Ansicht mancher religiöser Extremisten müsste auch das Wirken des Propheten und der anderen religiösen Persönlichkeiten als unreligiös und falsch angesehen werden. Wir haben es oft gesagt und betonen es nochmals, dass zwischen der Tat mancher Muslime und der wahren islamischen Lehre differenziert werden muss. Niemals darf das Verhalten und Agieren dieser Gruppe von Muslimen, die für Gewalt und Zwang eintreten, anstatt den Gedankenaustausch und Dialog zu suchen, zum Maßstab für das Urteil über den Islam und alle Muslime gemacht werden. Die Extremisten propagieren ihre persönliche Meinung im Namen des Islam, obwohl sich der Islam und die Muslime vom Verhalten und Tun dieser Menschen distanzieren. Ich betone als islamischer Gelehrter und im Namen des Islamischen Zentrums, das die größten religiösen Persönlichkeiten in Europa vertritt, dass wir mit aller Deutlichkeit jede Art von Gewalt, die im Namen der Muslime stattfindet, verurteilen. Das bittere Ereignis in Holland ist aus islamischer  Sicht nachdrücklich zu verurteilen. Die Täter dieser Tat sind, auch wenn sie sich Muslime nennen, in Wirklichkeit die größten Feinde des Islam und der Menschheit. Der Prophet des Islam (s.a.s) hat zwei Gruppen von Menschen von sich ferngehalten. Die erste Gruppe waren die Wissenschaftler, die die Wissenschaft nicht mit Moral in Einklang brachten, und die zweite Gruppe waren die unwissenden oberflächlichen und dogmatischen Gläubigen. Wir hoffen von Allah,  dass er uns nicht zu dieser Gruppe nennt.

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