Stellungnahme zum Terroranschlag in Berlin
Der Terroranschlag auf die CSD-Veranstaltung in Berlin erfüllt uns mit tiefer Bestürzung, wir trauern mit der Familie des Todesopfers und wünschen den Verletzten baldige und vollkommene Genesung.
Dieses Ereignis geht weit über einen gewöhnlichen tragischen Vorfall hinaus und ist aus mehreren Gründen zutiefst erschütternd. Zum einen wurde ein Mensch getötet. Nach der Lehre des Korans kommt die Tötung eines einzigen Menschen der Tötung der gesamten Menschheit gleich (vgl. Sure 5:32). Zum anderen spricht nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand vieles dafür, dass dieses Verbrechen mutmaßlich von einer extremistischen Haltung gegenüber Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität motiviert war. Allein dieser Umstand verleiht der Tat eine zusätzliche Dimension der Erschütterung. Hinzu kommt, dass der Täter den bisherigen Erkenntnissen zufolge diese Gewalttat im Namen des Islam begangen haben soll. Gerade dieser Aspekt erfüllt uns zusätzlich mit besonderer Bestürzung und großer Sorge.
Vor genau 21 Jahren, in diesen Tagen, erklärte Herr Ayatollah Ghaemmaghami, der heutige Vorsitzende des IFRIR (Institut für rational-islamische Rechtsfindung und Friedenstheologie) und höchste schiitische religiöse Autorität in Deutschland, in einem religiösen Rechtsgutachten (Fatwa), das weit über eine politische oder gesellschaftliche Stellungnahme hinausging, ausdrücklich, dass jede Form terroristischer Gewalt – unabhängig von ihrer Erscheinungsform und ungeachtet ihrer Beweggründe – eine unmenschliche Tat und zugleich nach islamischem Recht (harām) streng verboten ist.1 Unter ausdrücklicher Berufung auf den Koran stellte er fest, dass die Urheber solcher Verbrechen zu den von Gott am meisten verabscheuten Menschen gehören.
Mit der erneuten Bekräftigung dieses religiösen Rechtsgutachtens erklären wir abermals unsere unmissverständliche Distanzierung, unsere Verurteilung und unsere tiefe Abscheu gegenüber dieser verbrecherischen Tat.
Gleichzeitig darf nicht zugelassen werden, dass derartige Verbrechen – vergleichbare Taten sind in der Vergangenheit wiederholt auch von Straftätern aus dem Umfeld anderer Religionen und Weltanschauungen begangen worden – als Vorwand oder Instrument zur Förderung von Islamfeindlichkeit oder zur pauschalen Schuldzuweisung gegenüber Musliminnen und Muslimen missbraucht werden. Eine solche Entwicklung würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt beeinträchtigen und das friedliche Miteinander gefährden.
Es besteht kein Zweifel daran, dass extremistische Strömungen – gleich unter welchem Namen sie auftreten – von einer solchen gesellschaftlichen Polarisierung, die den sozialen Zusammenhalt schwächt, mehr profitieren als irgendjemand sonst.
Dr. M. Djavad Mohagheghi
-Direktor-
IFRIR-Institut für rational-islamische Rechtsfindung und Friedenstheologie
(Referat für gesellschaftliche Partizipation)
- FAZ 27.07.2005
Erstmals hat ein in Deutschland lebender Imam ein islamisches Rechtsgutachten gegen den Terrorismus vorgelegt.
Ghaemmaghami, der einzige in Deutschland lebende Ayatollah, gilt als das geistige Oberhaupt der Schiiten hierzulande. ↩︎
Beitragsbild: KI-generiert.